Der Sanierungsfahrplan (iSFP)


Mit dem iSFP erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Sanierungsmöglichkeiten und wie diese Maßnahmen aufeinander abgestimmt und bei der energieeffizienten Sanierung optimal ineinandergreifen können.


Der iSFP bietet Empfehlungen für die energetisch beste Lösung für Ihr Haus nach dem „Best-möglich-Prinzip“, sei es schrittweise oder als Komplettsanierung. Eine qualifizierte Energieberaterin oder ein qualifizierter Energieberater wird sich Zeit nehmen, um Ihnen die Beratungsergebnisse ausführlich anhand des iSFP zu erläutern.

Individueller Sanierungsfahrplan für ein energieeffizientes Wohngebäude

Im Rahmen einer Energieberatung durchlaufen Sie folgende Schritte:

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Nach Beauftragung erfasse ich die Gebäudedaten vor Ort und bespreche mit Ihnen Ihre Wünsche, Vorstellungen und finanzielle Situation.
Anschließend wird die energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes erstellt.
Es werden Sanierungsvorschläge entwickelt und der iSFP wird ausgearbeitet.
Sie erhalten den iSFP, der Ihnen ausführlich erläutert wird.
Im Anschluss können Sie mit der Umsetzung der empfohlenen Effizienzmaßnahmen beginnen.

Geringere Kosten durch Förderungen für den Sanierungsfahrplan

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bis zu 80 Prozent der Kosten einer Energieberatung, bei der der iSFP erstellt wird (maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten). Wohneigentümergemeinschaften können zudem eine einmalige Förderung von maximal 500 Euro für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung beantragen.

Wird anschließend eine förderfähige Sanierungsmaßnahme auf Grundlage eines über die „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten iSFP umgesetzt, erhöht sich der jeweilige Fördersatz in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).

Sanierungsfahrplan im EWärmeG Baden-Württemberg

Der Sanierungsfahrplan ist eine hervorragende Möglichkeit, die restlichen 5 % der gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Er dient als Instrument zur energetischen Beratung von Altbauten. Um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, wird zunächst der Ist-Zustand begutachtet und anschließend der Soll-Zustand für die Eigentümerin oder den Eigentümer ermittelt.