Einzelmaßnahmen

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle beitragen, wie zum Beispiel Fenster, Türen sowie die Dämmung von Außenwänden oder des Daches.

Förderfähig sind:

Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie die Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden.
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren.
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Heizungsoptimierung / hydraulischer Abgleich.
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Wir unterstützen Sie gerne hierbei.

Förderung des Heizungstausches

30 bis 70 Prozent Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien und für Anlagen zur Heizungsunterstützung, sowie für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Dies beinhaltet: 30 Prozent Grundförderung für alle.
30 Prozent einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem 
Haushaltseinkommen pro Jahr.
 
20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beim Austausch von funktionstüchtigen Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen. Dieser Bonus beträgt bis zum 31. Dezember 2028 20 Prozent und sinkt danach alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
 
5 Prozent Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn diese als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser verwenden oder ein natürliches 
Kältemittel eingesetzt wird. 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag pauschal für besonders effiziente Biomasseheizungen.
Diese Boni sind kumulierbar bis zu einer Grenze von 70 Prozent.

Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen

15 Prozent für die Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen).
15 Prozent für die Erneuerung von Fenstern, Außentüren und -toren.
15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung.
15 Prozent für den Einbau, die Erneuerung und die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung.
15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home).
15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie z. B. hydraulischer Abgleich und Austausch von Heizungspumpen.
Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Prozent (iSFP-Bonus) bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP; nicht bei Förderung von Heizungen).



Grenzen für förderfähige Ausgaben

Für förderfähige Ausgaben gelten Höchstgrenzen und weitere Bestimmungen. Beim Heizungstausch können bis zu 30.000 Euro als förderfähige Ausgaben angerechnet werden. Für zusätzliche Effizienzmaßnahmen können bis zu 30.000 Euro bzw. maximal 60.000 Euro bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) angerechnet werden. Das bedeutet, dass bei einer Kombination von Heizungstausch und weiteren Effizienzmaßnahmen die förderfähigen Ausgaben bis zu 90.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit betragen können.

Maßnahmen können auch in Eigenleistung durchgeführt werden. In diesem Fall werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, vorausgesetzt, ein Energieeffizienz-Experte oder eine Fachunternehmerin bestätigt die fachgerechte Durchführung und die Kostenangaben.

Umfassende Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen

Efficiency Smart Home-Anwendungen, die zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beitragen, werden gefördert. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Smart Meter, Mess- und Steuerungstechnik sowie Regelungstechnik. Bis zu 15 Prozent der Kosten werden übernommen.

iSFP-Bonus

Wird eine Sanierungsmaßnahme – Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik – als Teil eines im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um zusätzlich 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme muss innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Der Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht gewährt.

Fachplanung und Baubegleitung

Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen kann zusätzlich die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung beantragt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der erforderlichen Qualität für eine Förderung umgesetzt werden. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Planungs- und Baubegleitungsleistungen im Rahmen der BEG EM. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf:

maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern,
maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern,
insgesamt maximal 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid.